Das BAFU kritisiert in seinem Anhörungsbericht vom 22. Juli 2021 (Ziff. 1.1), dass der erwähnte Zusatzbericht der Beschwerdeführerin ohne eingehendere Gegenüberstellung der Auswirkungen auf die Umwelt zum Schluss gekommen sei, kein Erschliessungsmittel sei generell als vorteilhafter anzusehen. In der Gesamtabwägung kämen den finanziellen und betrieblichen Aspekten eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Dabei würden aber die Umwelteinwirkungen nicht gebührend berücksichtigt. Die Waldflächenbeanspruchung könne mit der Seilbahnvariante im Vergleich mit den für die Wegerschliessung erforderlichen Rodungen von 20 379 m2 um ein Mehrfaches reduziert werden.