c) Gleiches gilt für die Interessen des Boden- und Gewässerschutzes, zu welchen sich das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) im Amtsbericht vom 28. Januar 201967 äusserte und einzig gewisse Auflagen (u.a. Einsetzen einer zertifizierten bodenkundlichen Baubegleitung) verlangte. Diesen Interessen ist damit im Rahmen der Interessenabwägung keine besondere Beachtung zu schenken. 12. Alternative: Seilbahn