Die neue Alpstrasse tangiere den historischen Weg insbesondere beim M.________ unterhalb H.________. Dort quere der bestehende Weg den in den Unterlagen beschriebenen aktiven Riss. Durch die Öffnung des Risses komme es zu fortschreitenden Schäden am Weg, so dass auch ohne den Bau der Alpstrasse in naher Zukunft Massnahmen ergriffen werden müssten. Die Wanderroute sei nur im Bereich der geologischen Störzone unterhalb H.________ auf einem möglichst kurzen Abschnitt auf die neue Alpstrasse zu verlegen. Im Übrigen sei die bestehende Linienführung über den historischen Weg 65 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 127.