a) Gemäss Fachbericht Wanderweg und Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) des Tiefbauamts, Oberingenieurkreis I (TBA OIK I) vom 23. Januar 201965 tangiert das Vorhaben die Hauptwanderroute AB.________ AC.________ mit wichtiger touristischer Bedeutung. Die Wanderroute führe über den historischen Weg von R.________ nach der Alp K.________, der als Objekt BE T.________von regionaler Bedeutung mit Substanz, teilweise mit viel Substanz, im IVS inventarisiert sei. Der historische Verkehrsweg sei zu schonen und insbesondere in den Abschnitten mit viel Substanz ungeschmälert zu erhalten. Die neue Alpstrasse tangiere den historischen Weg insbesondere beim M.___