Insgesamt handelt es sich aus Sicht der Interessen an der Walderhaltung angesichts der grossen Rodungsfläche in einem wertvollen Waldgebiet und der Beeinträchtigung der Schutzfunktion dieses Waldes trotz dem von den Fachbehörden als genügend bezeichneten Rodungsersatz um einen beträchtlichen Eingriff. Diesem kommt im Rahmen der Interessenabwägung ein mittleres bis grosses Gewicht zu. 11. Weitere tangierte Interessen (historischer Wanderweg, Naturgefahren, Bodenschutz, Gewässerschutz)