Das Argument der Beschwerdeführerin, gerade die Alpbewirtschaftung verhindere, dass noch mehr Alpfläche einwachse, ist zwar richtig, hat jedoch nichts mit dem Eingriff in den inventarisierten Wald durch die nötige Rodung zu tun. Wenn sie sodann auch in diesem Zusammenhang argumentiert, erst die Offenhaltung der Weideflächen garantiere, dass ein bestimmtes Artenspektrum und eine bestimmte Artenvielfalt überhaupt entstehen könne, so geht sie auch hier von der Prämisse der baldigen Schliessung der betreffenden Alpbetriebe aus, wovon nicht auszugehen ist.