Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Eingriff an Ort und Stelle bei der Interessenabwägung zuungunsten des Projekts zu gewichten ist. Insbesondere ist zu beachten, dass die Schutzfunktion des Waldes vor Naturgefahren beeinträchtigt und höchstens mittel- bis langfristig wiederhergestellt sein wird. Dies erwähnt auch das AWN trotz positivem Antrag (unter Vorbehalt der Interessenabwägung), indem es ausführt, der Eingriff durch den Bau der Strasse sei flächenmässig schon beträchtlich, sodass die Schutzwirkung der Bestockung schon dadurch reduziert werde.