Im Rahmen der Gesamtbeurteilung erachtet das AWN die Voraussetzungen für die Erteilung einer Rodungsbewilligung nach Art. 5 WaG als erfüllt. Sofern die Leitbehörde dem Vorhaben aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zustimme, könne die erforderliche Ausnahmebewilligung unter Bedingungen/Auflagen erteilt werden. e) Der strittige Alpweg zieht die Rodung einer sehr grossen Waldfläche nach sich und stellt damit gemäss BAFU und AWN einen grossen Eingriff in den Waldboden dar. Dies betrifft zudem nach Einschätzung der Fachbehörden mit der Waldgesellschaft Blockschutt-Fichtenwald ein wert-