Allerdings werde es technisch schwierig sein, den vorhandenen Waldboden sauber abzutragen und in den entstehenden Böschungen wieder einzubauen. Eine fachlich ausgewiesene Person habe den Bodenschutz vor Ort zu beurteilen und die machbaren Massnahmen des Waldbodenschutzes anzuordnen (Auflage). Der ausführliche Bericht zu den Auswirkungen auf die Umwelt sei nachvollziehbar. Die Schlussfolgerung sowie die Beurteilung der Bauherrschaft seien jedoch stark vom Prinzip Hoffnung getragen. Aus waldrechtlicher Sicht könne eine Umweltverträglichkeit als knapp gegeben beurteilt werden.