1.6), für die temporären Rodungen von insgesamt 14 372 m2 erfolge der Ersatz an Ort und Stelle (Art. 7 Abs. 1 WaG). Für die definitiven Rodungen von 6007 m2 habe auf der Parzelle Nr. 102 der Gemeinde Wilderswil ein Ersatz gefunden werden können. Beim Ersatz handle es sich um eine Einwuchsfläche, welche sich durch natürliche Sukzession zu Wald entwickeln solle. Die Fläche dürfe nicht mehr beweidet werden. Der Rodungsersatz könne als genügend erachtet werden.