Das AWN demgegenüber vertritt in seinem Amtsbericht vom 2. August 202164 die Meinung, dass der Entscheid zur terrestrischen Erschliessung ausreichend begründet worden und das vorliegende Erschliessungsprojekt über eine einfache Alpstrasse gegenüber der Seilbahnerschliessung zu bevorzugen sei. Auf diesen Aspekt ist unter E. 13 näher einzugehen. 63 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 85. 64 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 81. 24/33 BVD 110/2022/37