b) Die Beschwerdeführerin bringt vor, der Schutz des Waldes dürfe hier nicht allzu stark gewichtet werden. So sei der betroffene Blockschuttfichtenwald im Berner Oberland keine Rarität und nicht von spezieller Qualität. Weder bestehe ein Schutzbeschluss noch solle ein solcher gefällt werden, der Wald sei lediglich hinweisend im behördenverbindlichen Waldnaturinventar des Kantons Bern aufgeführt. Das AWN habe daher mit Amtsbericht vom 2. August 2021 einen positiven Antrag gestellt. Dies im Gegensatz zum BAFU, welches jedoch weder vor Ort gewesen sei und den betroffenen Wald kenne noch sich detailliert mit dem Projekt befasst habe.