So geht diese Argumentation von der Prämisse aus, dass die Alpbetriebe K.________ und H.________ ohne den strittigen Alpweg schliessen müssen, wovon nach dem Gesagten (E. 7c) nicht auszugehen ist. Diese Überlegungen haben daher bei der Gewichtung der hier betroffenen Interessen unberücksichtigt zu bleiben.