Daraus ist zu schliessen, dass diese Wiederherstellungsund Ersatzmassnahmen die weitgehenden Eingriffe bei Weitem nicht zu kompensieren vermögen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die ANF die Eignung der Ersatzmassnahme «Verzicht auf die Schafsömmerung» in Frage stellt (vgl. E. 9c) und das AWN die Ersatzmassnahme «Auslichtung von heute dunklen Fichtenwäldern» im vorgesehenen Umfang nicht als umsetzbar erachtet, da sonst die Schutzwirkung des Gerinneschutzwaldes zu stark beeinträchtigt werde. 61 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 81. 62 Vgl. Bericht zu den Auswirkungen auf die Umwelt vom 19. September 2019 (Ziff. 5.12.1 und 5.12.2), Vorakten Re- gierungsstatthalteramt pag. 246.