bauliche Eingriffe mit sich als die vorhandene Weginfrastruktur. Relativierend wirken sich aber immerhin die von der Beschwerdeführerin vorgesehenen Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen in diesen Bereichen aus62. Diese wurden jedoch von den Fachbehörden in ihre Beurteilung miteinbezogen und dennoch blieben die Kernaussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Tierund Pflanzenwelt (vgl. oben) deutlich. Daraus ist zu schliessen, dass diese Wiederherstellungsund Ersatzmassnahmen die weitgehenden Eingriffe bei Weitem nicht zu kompensieren vermögen.