Die BVD sieht keinen Grund, diese klaren Aussagen der kantonalen Fachbehörden in Frage zu stellen, zumal auch das BAFU den Eingriff in die Pflanzen- und Tierwelt als schwerwiegend bezeichnet. Es ist daher von einem weitgehenden Eingriff in die wertvollen Lebensräume für Flora und Fauna und einer Beeinträchtigung des Pflanzen- und Wildtierhabitats auszugehen. Die Einwände der Beschwerdeführerin, wonach gewisse Aussagen des AGR zur Schutzwürdigkeit gewisser Tier- oder Pflanzenarten bzw. zu deren Vorkommen im strittigen Gebiet so nicht korrekt seien, ändern daran nichts, da die Fachbehörden die Beeinträchtigung für die Pflanzen- und Tierwelt generell als gross bezeichnen.