f) Sowohl die ANF als auch das Jagdinspektorat stimmen dem Vorhaben letztlich unter Vorbehalten und zahlreichen Auflagen sowie dem Vorbehalt einer zugunsten des Projekts ausfallenden Interessenabwägung durch die Fachbehörde (ANF) zwar zu. Dennoch beurteilen beide den durch den strittigen Alpweg verursachten Eingriff in ihren Ausführungen als stark beeinträchtigend für Flora und Fauna. So führt die ANF insbesondere aus, dass die Realisierung des Strassenprojekts zu sehr grossen Eingriffen in geschützte und schützenswerte Biotope, aber auch zu einer Zerstörung von Vorkommen geschützter Pflanzen und Lebensräume geschützter Tiere führen wird.