e) Das BAFU kam in seinem Bericht vom 22. Juli 202161 unter Ziffer 1.5 nach den Ausführungen, welche vom AGR im Wesentlichen in seiner Verfügung übernommen wurden (vgl. E. 9a), zum Schluss, dass auch unter Berücksichtigung sämtlicher projektinterner Massnahmen sowie Anträge der ANF schwerwiegende Beeinträchtigungen in den Bereichen Flora, Fauna, Lebensräume und Artenschutz nicht abzuwenden seien.