Im Ergebnis führte die ANF aus, ob die Standortgebundenheit und vor allem das überwiegende Interesse des Vorhabens gegeben seien, habe die Leitbehörde im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden. Sofern die Leitbehörde dem Vorhaben aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zustimmen könne, könnten die erforderlichen Ausnahmebewilligungen unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen erteilt werden. d) Das Jagdinspektorat stimmt dem Vorhaben mit Fachbericht Wildtierschutz vom 5. Dezember 201960 unter Auflagen zu und liess sich hinsichtlich des Eingriffs in den Lebensraum von Wildtieren wie folgt vernehmen: