in der näheren und weiteren Umgebung. Die ANF beantrage mit Amtsbericht vom 7. April 2020 die Bewilligung unter Nebenbestimmungen. In der Bewertung habe das AGR nicht berücksichtigt, dass sie sich im Rahmen einer Naturschutzersatzmassnahme verpflichtet hätten, die Schafsömmerung gezielt zu reduzieren, was sich positiv auf die Flora auswirke. Ebenso unberücksichtigt geblieben sei, dass der geplante Weg die zeitgemässe Bewirtschaftung der Alpen erst ermögliche und dies dem Naturschutz diene.