b) Die Beschwerdeführerin bringt vor, das Projekt habe unbestritten Auswirkungen auf Biotope, wobei die Feststellungen des AGR teilweise nicht korrekt seien. Die Waldgesellschaft Blockschutt- Fichtenwald sei keineswegs selten. Es sei auch nicht korrekt, dass 0.27 ha Halbtrockenrasen zerstört würden, wie dies das AGR ausführe, da keine Mesobromion-Pflanzengesellschaft vorhanden sei. Der regional bedeutende Trockenstandort gehöre zum Lebensraumtyp der Borstgrasweiden Nardion, nicht zu den Halbtrockenrasen Mesobromion. Letztere würden hier nicht vorkommen. Das AGR erwähne, dass weitere schützenswerte Lebensräume erheblich tangiert seien.