a) Das AGR führte in seiner Verfügung vom 16. Dezember 2021 mit Verweis auf den Amtsbericht der ANF vom 7. April 202056 und den Ausführungen des BAFU im Bericht vom 22. Juli 2021 (Ziff. 1.5)57 folgend aus, dass das Projekt durch verschiedene geschützte Lebensraumtypen führe. Insbesondere im Abschnitt J.________alp bis Alp H.________ sei die seltene Waldgesellschaft Blockschutt-Fichtenwald mit rund 8500 m2 voraussichtlicher Rodungsfläche ausserordentlich stark tangiert. Dabei handle es sich um ökologisch wertvollen Lebensraum.