richt vom 13. August 2019, Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 241, wo dieser Folgendes festhält: […] dass nicht explizit garantiert werden kann, dass kein Kunstbau benötigt werde. Es wurde jedoch während der Begehung an verschiedenen Stellen erwähnt, wieso die Planung davon ausgeht, dass dort keine Zuführung von Beton notwendig sein wird. Wenn immer möglich soll zudem mit Rollierungen, Holzkästen, etc. gearbeitet werden. 55 Vorakten Regierungsstatthalteramt, pag. 81. 19/33 BVD 110/2022/37