Nicht zu überzeugen vermag dagegen die positive Beurteilung des Vorhabens durch die Abteilung Orts- und Regionalplanung des AGR im Fachbericht vom 24. Januar 2019. Dass diese Abteilung die Einordnung als genügend erachtet, lässt sich höchstens aus dem positiven Antrag schliessen (wobei auch dieser durch die verlangte Auflage, dass grössere Anschnitte ans Gelände zu vermeiden bzw. möglichst gut in die Landschaft zu integrieren seien, relativiert wird). Eine Begründung für diese positive Beurteilung fehlt jedoch komplett, so dass sich dieser Schluss nicht nachvollziehen lässt. Dem Fachbericht vom 24. Januar 2019 kann daher keine Bedeutung beigemessen werden.