das Landschaftsbild durch die Rodungen und den Bau der Strasse teilweise stark verändere. Selbst wenn jedoch – der OLK folgend – erst der Weg nach H.________ in der anschliessenden Mosaik- und Alplandschaft als nachhaltige Störung des heute intakten Landschaftsraums zu bezeichnen ist, handelt es sich dabei um einen Abschnitt, der entgegen den Aussagen der Beschwerdeführerin deutlich länger als 500 m ist.