noch als vertretbarer Eingriff in die Landschaft beurteilt wird, in Frage zu stellen. So befindet sich im Bereich vor H.________ bereits die erste Felspassage («M.________»), welche – wie oben umschrieben – einen Volleinschnitt und damit einen weitgehenden Geländeeingriff nötig macht. Zudem sind die nötigen Geländeanpassungen auch bereits im Wald mit Blockschutt teilweise gross, was in Kombination mit der nötigen Rodung von Bäumen in diesem Bereich aus Sicht des Landschaftsschutzes ebenso als störenden Eingriff in den im kantonalen Waldnaturinventar verzeichneten Wald zu bezeichnen ist. So kommt auch das AWN in seinem Amtsbericht Wald vom 2. August 2021 (S. 4)55 zum Schluss, dass sich