Auch in dem von der Beschwerdeführerin in Auftrag gegebenen Bericht zu den Auswirkungen auf die Umwelt vom 19. September 201952 wird festgehalten (Ziff. 5.13), dass der Weg bis H.________ in einem grossflächigen Wald liege, welcher auf den Betrachter über weite Strecken als urtümlich und wild wirke, die Weglinie anschliessend durch eine Mosaiklandschaft mit kleinen Waldflächen, Alpweiden und einzelnen Felsaufschlüssen sowie teilweise schön ausgebildeten Karrenfeldern verlaufe und sich der oberste Abschnitt durch weit offenes Alpweidegebiet ziehe.