c) Aufgrund des betroffenen Landschaftsschongebiets holte die Vorinstanz zudem bei der Abteilung Orts- und Regionalplanung des AGR einen Fachbericht vom 24. Januar 201951 ein. Darin wird nach Ausführungen zum regionalen und kommunalen Landschaftsschongebiet festgehalten, dass gemäss Bericht zu den Auswirkungen auf die Natur und Landschaft ein Umweltbaubegleiter beigezogen wird, was begrüsst werde. Die dort beschriebenen Auswirkungen seien korrekt dargelegt. Man habe keine weiteren Bemerkungen. Entsprechend stellte die Abteilung Orts- und Regionalplanung den Antrag auf Bewilligung des Vorhabens mit der Auflage, dass grössere An-