b) Das AGR fasste in seiner Verfügung vom 16. Dezember 2021 die Erkenntnisse der OLK zusammen und kam zum Ergebnis, dass u.a. die Interessen des Landschaftsschutzes überwiegen. Die OLK beurteilte den strittigen Alpweg nach einer Begehung vom 29. März 2021 in ihrem Bericht vom 28. Juni 202150 wie folgt: