Sollten sodann – wie dies in den Akten mehrfach angedeutet wird – die Kühe bei Realisierung des Fahrwegs vermehrt mit Fahrzeugen transportiert werden, so dürften die traditionellen Alpaufzüge und -abzüge mehr und mehr wegfallen, was auch nicht im Interesse des Tourismus sein kann. Das von der Beschwerdeführerin ins Feld geführte Interesse an der Ernährungssicherheit gemäss Art. 104a BV kann schliesslich kein massgebendes Interesse darstellen, ist doch die Produktion auf diesen Alpbetrieben diesbezüglich ein zu geringer und nicht massgebender Faktor.