Mangels konkreter Anzeichen oder Indizien für eine Schliessung der Alpbetriebe K.________ und H.________ bei Beibehaltung des «Status Quo» ohne den strittigen Alpweg bleibt es damit beim rein privaten Interesse der Alpbetreiber an der Effizienzsteigerung, an der Vereinfachung der Abläufe und an der verbesserten Wirtschaftlichkeit sowie Konkurrenzfähigkeit. Diesen privaten Interessen kommt im Rahmen der Interessenabwägung ein zu beachtendes Gewicht zu, auch wenn das Interesse am Erhalt der Alpbetriebe nach dem Gesagten nicht berücksichtigt werden kann.