Es steht zwar fest, dass mit der geplanten Wegerschliessung die künftige Bewirtschaftung wesentlich erleichtert würde und sich dies damit – wie bereits ausgeführt – wirtschaftlich und betrieblich positiv auswirken würde. So wäre dadurch mit Kosteneinsparungen im laufenden Betrieb zu rechnen (welche sich allerdings aufgrund der Baukosten des strittigen Wegs gemäss Baugesuch von rund 1.3 Millionen Franken wieder relativieren). Dass der Alpbetrieb jedoch ohne diesen Weg tatsächlich gefährdet ist, wird seitens der Beschwerdeführerin zwar vorgebracht, jedoch nicht näher begründet.