In diesem Fall kommen zum privaten Interesse der Beschwerdeführerin, der Pächterfamilien sowie der Gemeinde Lauterbrunnen auch verschiedene, von der Beschwerdeführerin erwähnte öffentliche Interessen am Erhalt dieser Alpbetriebe dazu. Zu erwähnen sind dabei vor allem das öffentliche Interesse an der Landschaftspflege und der Erhaltung an einer gepflegten Kulturlandschaft durch regelmässiges Beweiden/Bewirtschaften und damit auch Aspekte der Nachhaltigkeit gemäss Art. 73 BV, aber auch das öffentliche Interesse am Erhalt von dezentralen Arbeitsplätzen im Berggebiet sowie das öffentliche Interesse am Weiterbestehen der Alp aus touristischer Sicht.