diese vorab wirtschaftlichen Faktoren durch das Ermöglichen einer vereinfachten und effizienteren Arbeitsweise alleine nicht ausschlaggebend sein können, da sie bei jeder Neuerschliessung bzw. verbesserten Erschliessung von Alpbetrieben vorgebracht werden können. Mehr Gewicht würden dieses private Interesse nur erhalten, wenn ohne den strittigen Alpweg tatsächlich die Schliessung der betreffenden Alpbetriebe droht. In diesem Fall kommen zum privaten Interesse der Beschwerdeführerin, der Pächterfamilien sowie der Gemeinde Lauterbrunnen auch verschiedene, von der Beschwerdeführerin erwähnte öffentliche Interessen am Erhalt dieser Alpbetriebe dazu.