Dabei werden die verschiedenen, relevanten Interessen ermittelt und gestützt auf die Beurteilung der Fachbehörden bewertet bzw. gewichtet (E. 7 bis 11) sowie die möglichen Varianten beurteilt (E. 12). Anschliessend folgt die Interessenabwägung mit Blick auf die Entscheidfindung (E. 13). 7. Interessen am Projekt a) Als Erstes sind die massgebenden privaten und öffentlichen Interessen an der Erschliessung der Alp K.________ und damit am strittigen Alpweg zu ermitteln und zu bewerten. Das AGR führte hierzu in seiner Verfügung vom 18. Dezember 2021 Folgendes aus (S. 2 unten):