RPG, die Normen des Umweltrechts sowie des Natur- und Heimatschutzrechts.43 Zu berücksichtigen sind aber auch die öffentlichen Interessen ausserhalb der Raumplanung (Versorgungssicherheit, öffentliche Finanzen, usw.) sowie private Interessen. Die Ermittlung der Interessen schliesst eine gewisse Selektion mit ein. Es sind nur die «relevanten» Interessen zu ermitteln, also nur diejenigen Interessen, die aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht für das Vorhaben bedeutsam sind. In einem zweiten Schritt sind die ermittelten Interessen zu bewerten und zu gewichten.