Die Aufgabe dieser Fachämter ist es hier vielmehr nur (nebst der Prüfung der «harten» Voraussetzungen der in ihrem Fachbereich nötigen Bewilligungen), die tangierten Interessen ihres Fachbereichs aufzuführen und allenfalls aus ihrer Sicht zu gewichten/bewerten. Diese Aufgabe haben die Fachämter wahrgenommen (was die Beschwerdeführerin nicht bestreitet), weshalb deren Berichte vollständig sind und das Regierungsstatthalteramt – entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführerin – keine Ergänzung der Amtsberichte nachverlangen musste.