a) Das Bauvorhaben liegt in der Landwirtschaftszone. Der Alpweg dient der Erschliessung des Alpbetriebs «K.________» und ist daher – soweit er sich nicht im Wald befindet (vgl. nachfolgend) – unter dem Titel der Zonenkonformität nach Art. 16a RPG zu prüfen. In der Landwirtschaftszone zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind (Art. 16a Abs. 1 Satz 1 RPG). Die Anforderungen an die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone werden in der RPV präzisiert.