willigung erfüllt seien. Auch der Amtsbericht Naturschutz der ANF laute alles andere als (vorbehaltslos) positiv und überlasse den Entscheid bzw. die Interessenabwägung hinsichtlich der Erteilung der naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligungen jedoch der Leitbehörde. Schliesslich sei auch die fachliche Beurteilung der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) hinsichtlich der Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Landschaftsbild alles andere als positiv.