Das Rechtsamt konnte sich daher gestützt auf diese Unterlagen ein genügendes Bild der Situation vor Ort machen. Auf den von der Beschwerdeführerin mehrfach beantragten Augenschein mit Instruktionsverhandlung konnte daher verzichtet werden, da von diesem Beweismittel keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten waren. Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.32