c) Die Beschwerdeführerin macht eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung geltend, indem ihrer Ansicht nach vorab im Zusammenhang mit den Interessen der Land- und Alpwirtschaft, der Strukturverbesserung und des Tourismus weitere Stellungnahmen von den Behörden einzuholen gewesen wären. An diesen Beweisanträgen werde festgehalten (Einholen von Stellungnahmen bei der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) des LANAT und des Amts für Wirtschaft).