Mit Eingabe vom 31. Mai 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine E-Mail von Herrn Dr. W.________ vom 14. Mai 2022 zu den Akten und ersuchte das Rechtsamt, für den beantragten Augenschein diesen Sachverständigen einzuladen. Mit Schreiben vom 21. Juni 2022 bekräftigte die Beschwerdeführerin ihren Antrag auf Durchführung eines Augenscheins. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen