Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 29. März 2022 die Abweisung der Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 1. April 2022 teilte die Beschwerdegegnerschaft mit, dass sie sich am Beschwerdeverfahren beteiligen würden. Sie beantragen, dass die Baubewilligung gestützt auf die Interessenabwägung mit den Natur- und Landschaftsschutzanliegen zu verweigern sei. Die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) führt in der Eingabe vom 5. April 2022 aus, aus Sicht des Naturschutzes würden sich keine Punkte ergeben, welche eine erneute Stellungnahme erfordern würden. Man halte daher vollumfänglich am Amtsbericht vom 7. April 2020 fest.