Die Gemeinde verweist mit Eingabe vom 14. März 2022 auf die von ihr im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Stellungnahmen, ohne einen Antrag zu stellen. Mit Stellungnahme vom 28. März 2022 führt das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern (AWN) aus, es erachte die Voraussetzungen für die Erteilung einer Rodungsbewilligung trotz des negativen Anhörungsberichts des Bundesamts für Umwelt (BAFU) als erfüllt. Es verweise deshalb auf seinen Fachbericht vom 8. April 2020 (vor Anhörung BAFU) und den Amtsbericht vom 2. August 2021. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 29. März 2022 die Abweisung der Beschwerde.