3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 11. März 2022 beantragt das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Es verweist dabei auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid. Die Gemeinde verweist mit Eingabe vom 14. März 2022 auf die von ihr im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Stellungnahmen, ohne einen Antrag zu stellen.