c) Wie vorstehend eingehend ausgeführt, sind die technischen Einzelheiten zur Berechnung und Messung der Strahlung von adaptiven Antennen wissenschaftlich abgestützt und in der NISV festgelegt. Entsprechende Bundesgerichtsentscheide müssen im vorliegenden Fall nicht abgewartet werden. Dass weder Vollzugs- oder Kontrollmängel noch ein ungültiges Validierungszertifikat vorliegt, wurde ebenfalls bereits ausgeführt. Gründe für eine Verfahrenssistierung nach Art. 38 VRPG bestehen somit nicht. Der mehrfach genannte entsprechende Verfahrensantrag ist abzuweisen. 10. Zusammenfassung und Kosten