a) Weiter fordert der Beschwerdeführer sinngemäss ein Moratorium auf 5G-Gesuchen sowie eine Sistierung des Baubewilligungsverfahrens. Er begründet dies unter anderem mit der Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand, bis die übergeordneten Verfahren sowie die Messvorgaben geklärt seien und somit Rechtssicherheit bestehe. b) Die BVD behandelt Beschwerden gegen Bauentscheide und baupolizeiliche Verfügungen (Art. 40 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 1 BauG). Der sinngemässe Antrag auf Erlass eines Moratoriums für 5G-Antennen geht über den Verfahrensgegenstand hinaus. Anzumerken ist dabei, dass der