Der Antennenmast wird mit einem glasfaserverstärktem Kunststoff in hellgrauer Farbe ummantelt, was als Auflage im angefochtenen Bauentscheid aufgenommen wurde. Dabei handelt es sich um dieselbe Farbe wie die bereits heute bestehende Ummantelung. Zwar ist die kaschierte Antennenanlage von öffentlichen Standorten aus sichtbar. Durch die Kaschierung mit einer grauen Kunststoffverkleidung kann die Einsehbarkeit der Antenne aus der Ferne jedoch verringert werden. Zudem besteht bereits heute am besagten Standort eine Antenne mit Ummantelung, welche durch das Bauvorhaben ersetzt wird.