Er muss die aufgelegten Vorschriften und Pläne, falls sie in Kraft treten, gegen sich gelten lassen. Das Baubewilligungsverfahren wird eingestellt bis feststeht, ob und mit welchem Inhalt das vorgesehene neue Recht Geltung erlangt. Entspricht das Bauvorhaben sowohl den alten als auch den aufgelegten neuen Vorschriften, kann das Verfahren fortgesetzt und unter den Voraussetzungen von Art. 37 BauG auch bewilligt werden.51 e) Das Gebäude an der G.________strasse 18, auf dessen Flachdach sich bereits heute eine Mobilfunkanlage mit umkleidetem Masten befindet und mit dem vorliegenden Bauvorhaben erneuert werden soll, liegt in der Strukturerhaltungszone E1.