Es war auch nicht Aufgabe der Arbeitsgruppe, wissenschaftliche Forschung über gesundheitliche Aspekte durchzuführen oder über die Einführung von 5G zu entscheiden. Soweit der Beschwerdeführer sich auf die im Bericht umschriebene Option 2 abstützt und daraus Argumente gegen die Einführung einer Mittelung der Sendeleistung über 6 Minuten sowie eines Korrekturfaktors ableitet, zieht er falsche Schlüsse und es kann ihm demnach nicht gefolgt werden. Von der Einführung der 5G-Mobilfunktechnologie durch die Hintertür mit belastenden Nebenwirkung für die Allgemeinheit kann entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht gesprochen werden. Adaptive Antennen haben vielmehr ein hohes